Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Gemeinde Möttingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dorfplatz 12
86753 Möttingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@moettingen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=95774774647Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/95774774647Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9083 9610-0
Fax: +49 9083 9610-15
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024