Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Tussenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 9

    86874 Tussenhausen

    Postanschrift

    Marktplatz 9

    86874 Tussenhausen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 19:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@tussenhausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92663218743Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8268 9091-0

    Fax: +49 8268 9091-25

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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