Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ettringen - Geschäftsführung/Kämmerei/Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Siebnacher Str. 1

    86833 Ettringen

    Postanschrift

    Siebnacher Str. 1

    86833 Ettringen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde.ettringen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/320737849861Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8249 9693-15

    Fax: +49 8249 9693-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English