Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Nersingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
89278 Nersingen
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@nersingen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64219206650Sicheres Kontaktformular
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Internet
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023