Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Gemeinde Horgau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Martinsplatz 1
86497 Horgau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde.horgau@horgau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61775012596Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61775012596Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8294 8040-0
Fax: +49 8294 8040-30
Internet
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024