Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedberg - Stadtwerke

    Adresse

    Hausanschrift

    Sparkassenplatz 1

    86316 Friedberg

    Postanschrift

    Sparkassenplatz 1

    86316 Friedberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtwerke@friedberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8512351651439Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 821 6002-591

    Sprachversion

    Deutsch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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