Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Poppenhausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Martin-Werner-Platz 1
97490 Poppenhausen
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@poppenhausen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=51996836682Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51996836682Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9725 7110-0
Fax: +49 9725 7110-50
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024