Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Marktplatz 1
97650 Fladungen
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/627955004970Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9778 9191-0
Fax: +49 9778 9191-33
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024