Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf
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Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mo./Mi./Fr. - Nach telefonischer Terminvereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-euerdorf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89774116789Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9704 9131-0
Fax: +49 9704 9131-50
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024