Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Ansprechpartner
Gemeinde Sailauf - Kasse
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 9
63877 Sailauf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor jedem Rathausbesuch einen Termin. Vielen Dank!
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/002856902690Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6093 9733-27
Fax: +49 6093 9733-33
Gemeinde Weibersbrunn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Jakob-Gross-Str. 20
63879 Weibersbrunn
Kontakt
E-Mail: poststelle@weibersbrunn.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52996479759Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6094 9887-0
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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