Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Geiselbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstr. 6

    63826 Geiselbach

    Postanschrift

    Kirchstr. 6

    63826 Geiselbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@geiselbach.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/56552943563Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6024 63593-0

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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