Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Muhr a.See

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenau 1

    91735 Muhr a.See

    Postanschrift

    Rosenau 1

    91735 Muhr a.See

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@muhr-am-see.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62885882648Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9831 61956-0

    Fax: +49 9831 61956-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English