Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100244
91205 Lauf a.d.Pegnitz
Kontakt
E-Mail: info@lauf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87886757459Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9123 184-0
Fax: +49 9123 184-184
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024