Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 18
91315 Höchstadt a.d.Aisch
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-hoechstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60885196796Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9193 629-0
Fax: +49 9193 629-55
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024