Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Stadt Windsbach

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    Hausanschrift

    Hauptstr. 15

    91575 Windsbach

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    Hauptstr. 15

    91575 Windsbach

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    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

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    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

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    Bayern

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