Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Stadt Ansbach - Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hospitalstraße 26
91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: betriebsamt@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8228651620511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-570
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024