Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Weismain

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 7-9

    96260 Weismain

    Postfachadresse

    Postfach 27

    96258 Weismain

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: rathaus@stadt-weismain.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19331098482Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9575 9220-32

    Fax: +49 9575 9220-43

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    Bayern

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    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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