Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtwerke Neustadt (SWN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieselstraße 5

    96465 Neustadt b. Coburg

    Postanschrift

    Dieselstraße 5

    96465 Neustadt b. Coburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/206185312796Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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