Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtwerke Neustadt (SWN)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dieselstraße 5
96465 Neustadt b. Coburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/206185312796Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9568 852-0
Fax: +49 9568 852-43
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023