Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Markt Heiligenstadt i.OFr.
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Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.
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Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:45 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:45 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: rathaus@markt-heiligenstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20886176585Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024