Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Neunburg vorm Wald

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrannenplatz 1

    92431 Neunburg vorm Wald

    Postanschrift

    Schrannenplatz 1

    92431 Neunburg vorm Wald

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus.stadt@neunburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25442283466Sicheres Kontaktformular

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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