Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Obertraubling

    Adresse

    Hausanschrift

    Josef-Bäumel-Platz 1

    93083 Obertraubling

    Postfachadresse

    Postfach 1129

    93081 Obertraubling

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@obertraubling.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25885791668Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9401 9601-0

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    Internet

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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