Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Kastl

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    92280 Kastl

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    92280 Kastl

    Kontakt

    E-Mail: info@kastl.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52330517607Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9625 9204-0

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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