Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Gemeinde Egglham
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 33
84385 Egglham
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@egglham.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57330832539Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57330832539Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8543 60148-0
Fax: +49 8543 60148-9
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024