Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Eching

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 12

    84174 Eching

    Postanschrift

    Hauptstr. 12

    84174 Eching

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@eching-ndb.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72775285537Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72775285537Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8709 9247-0

    Fax: +49 8709 9247-28

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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