Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Neuschönau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kaiserstr. 13
94556 Neuschönau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@neuschoenau.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/67552516655Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8558 9603-0
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023