Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Auerbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 8
94530 Auerbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@auerbach.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48775453501Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9901 90261-0
Fax: +49 9901 90261-20
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024