Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt

    Adresse

    Hausanschrift

    Weilheimer Str. 1-3

    82402 Seeshaupt

    Postanschrift

    Weilheimer Str. 1-3

    82402 Seeshaupt

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-seeshaupt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94329523821Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8801 2427

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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