Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Ansprechpartner
Gemeinde Raisting
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchenweg 12
82399 Raisting
Kontakt
E-Mail: gemeinde@raisting.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38552369687Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8807 21439-0
Fax: +49 8807 21439-20
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024