Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Keine Zuständigkeit - Aufgabe wird von der Gemeinde Pöcking nicht wahrgenommen!

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    Hausanschrift

    Feldafinger Str.4

    82343 Pöcking

    Postfachadresse

    Postfach 03

    82341 Pöcking

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    Bitte vereinbaren Sie weiterhin einen Termin für Ihr persönliches Anliegen: 08157/9306-0. Vielen Dank.
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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

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