Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
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Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0416318796271Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024