Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    nicht angebotene Leistungen

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    Saturnstraße 48

    85609 Aschheim

    Postanschrift

    Saturnstraße 48

    85609 Aschheim

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    Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:00 Uhr

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    Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:00 Uhr

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