Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    sonstiges

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    Hausanschrift

    Hauptstr. 4

    84544 Aschau a.Inn

    Postanschrift

    Hauptstr. 4

    84544 Aschau a.Inn

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    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 12:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6471879023500Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8638 9435-0

    Fax: +49 8638 9435-99

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

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    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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