Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Egling a.d.Paar - Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    86492 Egling a.d.Paar

    Postanschrift

    Hauptstraße 31

    86492 Egling a.d.Paar

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: dietrich@egling.com

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/361627385847Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8206 962112-0

    Fax: +49 8206 962112-17

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English