Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Andere Behörden und Dienstleister

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Hauptstraße 2

    84072 Au i. d. Hallertau

    Postanschrift

    Untere Hauptstraße 2

    84072 Au i. d. Hallertau

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/933736708885Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8752 178-0

    Fax: +49 8752 178-24

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English