Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Wildpoldsried
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kemptener Str. 2
87499 Wildpoldsried
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: peter.kant@wildpoldsried.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59663099769Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59663099769Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8304 9205-0
Fax: +49 8304 9205-20
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023