Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 10

    87672 Roßhaupten

    Postanschrift

    Hauptstr. 10

    87672 Roßhaupten

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@vgem-rosshaupten.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41329544817Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8367 91214-0

    Fax: +49 8367 1267

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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