Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schwangau

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchener Str. 2

    87645 Schwangau

    Postfachadresse

    Postfach 65

    87643 Schwangau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@schwangau.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=74663344716Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74663344716Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8362 8198-10

    Fax: +49 8362 8198-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English