Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lechbruck am See

    Adresse

    Hausanschrift

    Flößerstr. 1

    86983 Lechbruck am See

    Postfachadresse

    Postfach 1120

    86983 Lechbruck am See

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@lechbruck.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81774872626Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8862 9878-0

    Fax: +49 8862 9878-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English