Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Kötz

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Dorfstr. 3a

    89359 Kötz

    Postanschrift

    Obere Dorfstr. 3a

    89359 Kötz

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-koetz.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=80996283801Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80996283801Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8221 2070-0

    Fax: +49 8221 2070-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English