Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kötz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Obere Dorfstr. 3a
89359 Kötz
Kontakt
E-Mail: info@vg-koetz.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=80996283801Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80996283801Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8221 2070-0
Fax: +49 8221 2070-20
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023