Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Merching
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 26
86504 Merching
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@gemeinde-merching.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=41441471641Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41441471641Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8233 7441-0
Fax: +49 8233 7441-28
Internet
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024