Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedberg - Stadtwerke

    Adresse

    Hausanschrift

    Sparkassenplatz 1

    86316 Friedberg

    Postanschrift

    Sparkassenplatz 1

    86316 Friedberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtwerke@friedberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8512351651439Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 6002-501

    Fax: +49 821 6002-591

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English