Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
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Im Kies 8
97264 Helmstadt
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43440757795Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9369 9079-90
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024