Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Unterpleichfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstr. 14

    97294 Unterpleichfeld

    Postanschrift

    Kirchstr. 14

    97294 Unterpleichfeld

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@unterpleichfeld.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61774312747Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61774312747Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9367 9080-0

    Fax: +49 9367 9080-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English