Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Hausen b.Würzburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@hausen-wzbg.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/03441737584Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9367 9067-0
Fax: +49 9367 9067-20
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024