Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Gaukönigshofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 16

    97253 Gaukönigshofen

    Postanschrift

    Hauptstr. 16

    97253 Gaukönigshofen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72664058562Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9337 9719-0

    Fax: +49 9337 9719-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English