Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Wörth a.Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Luxburgstr. 10

    63939 Wörth a.Main

    Postanschrift

    Luxburgstr. 10

    63939 Wörth a.Main

    Kontakt

    E-Mail: postmaster@woerth-am-main.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17997774480Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9372 9893-0

    Fax: +49 9372 9893-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English