Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Aufgaben, die beim Markt Sulzbach a. Main nicht angeboten werden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 36

    63834 Sulzbach a.Main

    Postanschrift

    Hauptstr. 36

    63834 Sulzbach a.Main

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2452283617107Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6028 9712-0

    Fax: +49 6028 3590

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English