Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Haßfurt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1551
97432 Haßfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Verkehrsamt der Stadt Haßfurt: Zusätzliche Öffnungszeiten von Mai bis einschließlich Oktober: MO 12:00 bis 16:00 DI 12:00 bis 14:00 MI 12:00 bis 16:00 DO 12:00 bis 14:00 FR 12:00 bis 17:00 SA 10:00 bis 13:00
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