Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Marktplatz 1
97650 Fladungen
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/627955004970Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9778 9191-0
Fax: +49 9778 9191-33
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023