Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 4

    97638 Mellrichstadt

    Postanschrift

    Hauptstraße 4

    97638 Mellrichstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: mail@vg-mellrichstadt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33996262806Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 9776 608-0

    Fax: +49 9776 608-66

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English