Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammelburger Str. 14

    97717 Euerdorf

    Postanschrift

    Hammelburger Str. 14

    97717 Euerdorf

    Öffnungszeiten

    Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr


    Mo./Mi./Fr. - Nach telefonischer Terminvereinbarung
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-euerdorf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89774116789Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9704 9131-0

    Fax: +49 9704 9131-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English